Bewerber-Merkblatt fⁿr das Wintersemester 1997/98

 

 

Termine: Bewerbung: bis 15. Juli 1997
Beginn der Vorlesungen: 13. Oktober 1997
Ende der Vorlesungen: 14. Februar 1998
Immatrikulationsfrist: wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben

 

 

Sehr geehrte(r) Bewerber(in)

Sie erhalten hiermit das angeforderte Bewerbungsformular fⁿr deutsche Studienbewerber mit der Bitte, alle darin gestellten Fragen sorgfΣltig zu beantworten und dabei die Hinweise, die in diesem Merkblatt und dem beiliegenden Bewerbungsformular gegeben sind, zu beachten. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist den Rat der Mitarbeiter(innen) des Studentensekretariats in Anspruch, wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, denn unvollstΣndig oder offensichtlich fehlerhaft ausgefⁿllte Bewerbungsformulare erfordern zeitraubende Rⁿckfragen. Dabei mu▀ die UniversitΣt im Interesse des Fortgangs des Bewerbungsverfahrens kurze Fristen setzen, deren VersΣumnis zum Ausschlu▀ vom Verfahren fⁿhrt, auch wenn das VersΣumnis unverschuldet ist. Sorgen Sie daher bitte fⁿr jederzeitige Erreichbarkeit. Es empfiehlt sich, wΣhrend der Bewerbungszeit lΣngere Abwesenheit vom Wohnort zu vermeiden.

 

 

1. Zulassung von StudienanfΣngern und Studienfortsetzern

(Hochschulortwechsler und Quereinsteiger)

"StudienanfΣnger" im Sinne des Zulassungsverfahrens ist jeder, die fⁿr den betreffenden Studiengang noch nicht an einer deutschen UniversitΣt immatrikuliert ist. Bewerber fⁿr StudienplΣtze in h÷heren Fachsemestern k÷nnen sein:

  1. Studenten, die als StudienanfΣnger zugelassen sind und denen in anderen StudiengΣngen absolvierte Studienzeiten ganz oder teilweise anzurechnen sind (H÷herstufung)
  2. Studenten, die an einer anderen UniversitΣt einen entsprechenden Stand im Studium des gleichen Studiengangs aufgrund endgⁿltiger Immatrikulation erreicht haben (Wechsel des Studienorts, Studienunterbrecher)
  3. Studenten, die nicht als StudienanfΣnger zugelassen sind, denen jedoch in anderen StudiengΣngen absolvierte Studienzeiten ganz oder teilweise anzurechnen oder die vorlΣufige immatrikuliert sind ("Quereinsteiger").

Bewerber nach a) haben Vorrang vor Bewerbern nach b) und c) .

Bewerber nach b) haben Vorrang vor Bewerbern nach c) .

Die vorstehende Rangfolge hat nur Bedeutung bei ZulassungsbeschrΣnkungen fⁿr h÷here Semester. Fachwechsler mⁿssen sich fⁿr das neue Studienfach in der Regel als StudienanfΣnger bewerben. Die Ausnahmen sind eng begrenzt; zu ihnen geh÷rt im oben geschilderten Umfang der Quereinstieg.

Hochschulwechslern wird dringend geraten, sich vor der Bewerbung mit den Fachstudienberatern der UniversitΣt in Verbindung zu setzen (Studienaufbau, erforderliche Scheine, Lehrangebot im Bewerbungssemester).

Anrechnung von Vorstudienzeiten: Studienzeiten, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes verbracht wurden, sind grundsΣtzlich voll anzurechnen. Andere Studienzeiten an Hochschulen sind ganz oder teilweise anzurechnen, soweit ein gleichwertiges und fⁿr den Studiengang f÷rderliches Studium vorliegt. ▄ber die Anrechnung entscheidet bei StudiengΣngen, die mit einer Hochschulprⁿfung abgeschlossen werden, der Prⁿfungsausschu▀, bei staatlichen und kirchlichen Prⁿfungen das zustΣndige Prⁿfungsamt. Es wird gebeten, die entsprechenden Anrechnungsbescheinigungen rechtzeitig zu beantragen, damit sie mit den Bewerbungsunterlagen, spΣtestens aber bei der Immatrikulation, vorgelegt werden k÷nnen. Ausnahme: Im Studiengang Sportwissenschaft/Diplom mu▀ der Anrechnungsbescheid zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden.

Nachweis von Zwischenprⁿfungen: Bei Bewerbungen in das fⁿnfte oder ein h÷heres Semester ist der Nachweis von Zwischen- oder Vordiplomsprⁿfungen vorgeschrieben. Die Anerkennung ist bei dem zustΣndigen Prⁿfungsausschu▀ der UniversitΣt zu beantragen. Falls die Ablegung der Prⁿfung noch nicht nachgewiesen werden kann, hat sich der Bewerber zum nΣchsten Prⁿfungstermin anzumelden!

ZustΣndige Stelle fⁿr die Bewerbung: StudienanfΣnger richten Ihre Bewerbung fⁿr die im ZVS-Info genannten StudiengΣnge an die Zentralstelle fⁿr die Vergabe von StudienplΣtzen (ZVS) Postfach 8000, D-44128 Dortmund, fⁿr alle anderen StudiengΣnge an das Studentensekretariat der UniversitΣt. Fⁿr Bewerber bei der UniversitΣt ist der vorgeschriebene Antragsvordruck zu verwenden. Eine Zulassung kann u. a. auch wegen nicht formgerechter Bewerbung versagt werden.

 


Die Bewerbungsfristen (Ausschlu▀fristen) enden fⁿr ZVS und UniversitΣt gleicherma▀en

fⁿr das Wintersemester am 15 . Juli,

fⁿr das Sommersemester am 15. Januar

Diese Fristen gelten auch fⁿr AntrΣge, mit denen ein Anspruch auf Zulassung au▀erhalb der festgesetzten Zulassungszahl geltend gemacht wird.

 

HΣrtefΣlle

Bei HΣrtefallantrΣgen ist fⁿr StudienanfΣnger ein besonderes Formular zu verwenden, das im Studentensekretariat erhΣltlich ist.

 

Vorwegauswahl

Bei Bewerbern, die wegen Ableistung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes, anderer Dienstpflichten,oder der Pflege und Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedⁿrftigen sonstigen Angeh÷rigen bis zur Dauer von drei Jahren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorweg ausgewΣhlt werden k÷nnen, ist eine Bescheinigung ⁿber die Dauer der Dienstzeit bzw. Atteste und geeignete Bescheinigungen, die den Pflege- oder Betreuungsfall belegen, erforderlich. ZusΣtzlich mu▀ der Nachweis der Zulassung bei oder nach Beginn des Dienstes bzw. des Pflege- oder Betreuungsfalles erbracht werden.

Stellt ein Bewerber mehrere ZulassungsantrΣge, wird nur ⁿber den letzten fristgerecht, eingegangenen Zulassungsantrag entschieden!

 

2. Wechsel des Studienganges

Bewerbern/Bewerberinnen mu▀ die Immatrikulation versagt werden, wenn er/sie einen Studiengang im dritten oder h÷heren Fachsemester wechseln will und nicht der schriftliche Nachweis ⁿber eine auf dem angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung vorgelegt wird ( º 86 Abs. 1 Ziff. 5 UniversitΣtsgesetz).

 

 

3. ZulassungsbeschrΣnkungen fⁿr StudienanfΣnger

(siehe Anlage)

  1. Fⁿr die Teilnahme am Auswahlverfahren ist es unerlΣ▀lich, da▀ aus der mit dem Zulassungsantrag in unbeglaubigter Kopie einzureichenden Hochschulzugangsberechtigung -HZB- (z.B. Reifezeugnis) das Datum des Erwerbs sowie die allgemeine Durchschnittsnote zweifelsfrei zu ersehen ist.
  2. Deutsche Bewerber mit auslΣndischem Vorbildungsnachweis haben mit dem Zulassungsantrag spΣtestens am Tage des Ablaufs der Bewerbungsfrist
    1. eine Bescheinigung des Oberschulamts Stuttgart, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart oder eines Kultusministeriums eines Landes der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen, aus der ersichtlich ist, da▀ der Vorbildungsnachweis einem deutschen Reifezeugnis gleichwertig und gleichberechtigt ist;
    2. des weiteren mu▀ diese Bescheinigung das Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung sowie
    3. die einem deutschen Reifezeugnis entsprechende allgemeine und/oder besondere Durchschnittsnote beinhalten. Aus den Nachweis der Durchschnittsnote kann verzichtet werden, wenn die Zulassung zu einem Studiengang ohne ZulassungsbeschrΣnkung beantragt wird
    4. Fⁿr Bewerber mit einem Reifezeugnis aus den fⁿnf neuen BundeslΣndern, die vor 1991 ausgestellt wurden, gilt vergleichbares wie unter b 1-3.

 

4. Wahl von Haupt- und NebenfΣchern

Die Wahl von Haupt- und NebenfΣchern richtet sich nach dem Abschlu▀ des gewΣhlten Studienganges. Dabei gilt folgendes:

 

5. ZulassungsbeschrΣnkungen fⁿr h÷here Semester:

(siehe Anlage)

 

6. Zweitstudium (Bitte besonderen Antrag anfordern)

Bewerber fⁿr StudiengΣnge oder Studiengangkombinationen, fⁿr die Zulassungszahlen nicht festgesetzt sind, werden von den Rechtsvorschriften ⁿber ein Zweitstudium nicht erfa▀t. Dies gilt auch fⁿr zulassungsbeschrΣnkte StudiengΣnge, in denen die ZVS ein Verteilungsverfahren durchfⁿhrt.

Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule (auch PΣdagogische Hochschule und Fachhochschule) im Geltungsbereich des Staatsvertrages erfolgreich abgeschlossen haben, k÷nnen in StudiengΣngen, fⁿr die Zulassungszahlen festgesetzt sind, nur im Rahmen der Quoten fⁿr Zweitstudienbewerber ausgewΣhlt werden.

 

7. HilfsantrΣge (Studiengang 2. und 3. Wahl)

WΣhlt ein Bewerber in seinem Hauptantrag (Studiengang 1. Wahl) einen Studiengang/Studienkombination, fⁿr den/die Zulassungszahlen festgesetzt sind, kann er einen oder zwei HilfsantrΣge stellen, in denen er wⁿnscht, ersatzweise zugelassen zu werden. Handelt es sich dabei allerdings um einen Studiengang/Studienkombination, fⁿr den/die ebenfalls Zulassungszahlen festgesetzt sind, kommt der Hilfsantrag erst zum Tragen, wenn alle HauptantrΣge aus diesem Studiengang zugelassen sind und noch freie PlΣtze zur Verfⁿgung stehen.

 

8. Parallelstudium - BerufstΣtigkeit

Die Zulassung zu einem Studiengang mu▀ u.a. versagt werden, wenn der Studienbewerber in einem Dienst-, Arbeits- oder AusbildungsverhΣltnis steht, sonst beruflich tΣtig ist oder gleichzeitig zu einem anderen Studiengang zugelassen werden will, es sei denn, da▀ er nachweist, da▀ er zeitlich die M÷glichkeit hat, sich dem Studium uneingeschrΣnkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen (Praktika, Seminare einschl. Vorlesungen) zu besuchen. Bei einem Parallelstudium hat der Bewerber au▀erdem aufgrund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, da▀ er befΣhigt ist, die ParallelstudiengΣnge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich zu beenden. Dieser Nachweis ist in der Regel nicht erbracht, wenn die bisherigen Studienleistungen nicht mit mindestens der Note "gut" bewertet sind ( º 86 Abs. 1 Nr, 4 UniversitΣtsgesetz). Die vorstehende Rechtsvorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn die Bewerbung fⁿr einen Parallel- Studiengang erfolgt, fⁿr den keine Zulassungszahlen festgesetzt sind. Fⁿr ein Parallelstudium ist die schriftlichen Zustimmung beider FakultΣten erforderlich.

Der Nachweis ⁿber die zeitliche M÷glichkeit, sich dem Studium uneingeschrΣnkt widmen zu k÷nnen, kann durch die Vorlage von StudienplΣnen ⁿber die belegten Vorlesungen in beiden StudiengΣngen erbracht werden.

 

9. ZustΣndigkeiten

  1. Fⁿr Auskⁿnfte, Antragstellung und Entscheidungen in allen Fragen der Bewerbung und Zulassung zum Studium ist die Abteilung fⁿr Studentenangelegenheiten der UniversitΣt Tⁿbingen, Wilhelmstr. 11, 72074 Tⁿbingen zustΣndig
  2. Studien- und Berufsberatung
  3. Fⁿr Auskⁿnfte in Anrechnungsfragen von Semester, Prⁿfungsfragen:
    1. Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
      RegierungsprΣsidium Stuttgart, Landesprⁿfungsamt Baden-Wⁿrttemberg fⁿr Medizin und Pharmazie, Breitscheidstr. 4, 70194 Stuttgart
    2. Magister- und DiplomstudiengΣnge, Promotion und Lehramtskandidaten die jeweiligen FakultΣten bzw. PrⁿfungsΣmter

Es wird dringend empfohlen, da▀ sich Bewerber fⁿr StudiengΣnge mit dem Abschlu▀ziel Lehramt und Magister rechtzeitig nach den zulΣssigen FΣcherverbindungen erkundigen. Zum Studium mit dem Abschlu▀ziel "Magister" (geisteswissenschaftliche FΣcher) sind entweder zwei HauptfΣcher oder ein Hauptfach und zwei NebenfΣcher zu kombinieren. Hierbei gelten jedoch fⁿr bestimmte FΣcherkombinationen Sonderbestimmungen nach Ma▀gabe der geltenden Prⁿfungsordnung. Zum Studium mit dem Abschlu▀ "Lehramt an Gymnasien" sind nach der am 15.12.1977 in Kraft getretenen Verordnung ⁿber die Wissenschaftliche Prⁿfung fⁿr das Lehramt an Gymnasien vom 2.12.1977 (Ges.Bl. 1978 S.1) in der geltenden Fassung zwei HauptfΣcher zu kombinieren ( º Abs. 2 a.a.O.). Fⁿr Bewerber, die in Baden-Wⁿrttemberg zum Vorbereitungsdienst fⁿr das Lehramt an Gymnasien oder im BeamtenverhΣltnis in den ÷ffentlichen Schuldienst eingestellt werden wollen, gelten bei der FΣcherwahl Sondervorschriften ( ºAbs. 4 a.a.O.)

  1. Fⁿr Auskⁿnfte ⁿber StudienplΣne, Aufbau und Gestaltung des Studiums sind die jeweiligen FakultΣten bzw. deren Fachstudienberater zustΣndig. Informationen ⁿber Studieninhalte k÷nnen bei den FakultΣten und bei der Zentralen Studienberatung angefordert werden.
  2. Wohnheime-Studentenwerk A÷R
  1. Wohnheimdorf WaldhΣuser-Ost 8. Wohnheim MⁿhlbachΣcker 15. Auf dem Sand 11
  2. Wohnheim Georg-Fahrbach-Haus 9. Wohnheim Amselweg 32 u. 34 16. Wohnheim Ludwigstr. 15
  3. Wohnheim Hegelstra▀e 10. Wohnheim Stauffenbergstr. 30 17. Wohnheim Pfleghof
  4. Wohnheim Schellingstr.6 11. Wohnheim Wilhelmstr. 30/1 18. Wohnheim Geissweg 15-23
  5. Wohnheim Haus Schimpf 12. Wohnanlage Eugenstr. 55 u. 57 19. Wohnheim Hauffstr. 23
  6. Wohnheim Neuhalde 13. Wohnheim Reutlinger Str. 90-92
  7. Wohnheim Hartmeyerstr. 2 14. Wohnheim Mⁿnzgasse 7

Die private Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Studentenwerks A÷R befindet sich in der Wilhelmstr. 13, Tel. 07071/2973871

Die Verwaltung fⁿr alle Wohnheime des Studentenwerks befindet sich im Studentendorf, Fichtenweg 5 (Gemeinschaftszentrum), Tel. 9697 Sprechstunden: Mo, Mi, Fr 9.30 - 11.30 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr.

Bewerbungen um Aufnahme in die Wohnheime sind bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks einzureichen.

 

Wohnheime andere TrΣger

Allianz-Wohnheim
Poststr. 7, Tel. 8 24 89
Carlo-Sonnenschein-Haus,
Schickhardtstr. 9, Tel. 3 28 20
Wohnheim Christian-Laupp-Str. 4
Tel- 7 83 12
Allianz-Wohnheim II Rechberg-Haus Professor-Rebel-Haus
(nur fⁿr verheiratete Studenten/innen)
Fichtenweg 6, Tel6 57 87
Wohnheim Annette Kade
Mohlstr. 44, Tel 2 36 24
Karl-Heim-Haus
Herrenberger Str. 22, Tel.4 56 16
Albrecht-Bengel-Haus
(nur fⁿr evang. Theologen)
Ludwig-Krapf.Str. 5, Tel 7 00 50
Wohnheim Geigerle,
Charlottenstr. 8, Tel. 2 36 24
Johann-Gottlieb-Fichte Haus,
Herrenberger Str. 40, Tel.4 91 27
Studentinnen-Wohnheim,
Rheinlandstr. 20, Tel. 4 59 23
Wohnheim Mⁿnzgasse 13,
Tel. 2 36 24
Adolf-Schlatter-Haus,
╓sterbergstr. 2, Tel. 5 10 72
Edith-Stein-Haus (fⁿr Studentinnen)
G÷sstr. 55, Tel. 4 16 58
Wohnheim. Windfeldstr. 25
Tel. 2 36 24
Wohnheim KassenΣrztl.Vereinigung
Hechinger Str. 14, Tel 3 17 57
Carlo-Steeb-Heim,
Hechinger Str. 43, Tel. 3 30 96
  1. Die Studienf÷rderung nach dem Bundesausbildungsf÷rderungsgesetz ist dem Studentenwerk Tⁿbingen -A÷R- ⁿbertragen. Antragsvordrucke k÷nnen beim Studentenwerk Tⁿbingen -A÷R-, Karlstr. 11, 72072 Tⁿbingen angefordert werden.
  2. Das Vorlesungsverzeichnis ist im Buchhandel erhΣltlich. Das Verzeichnis des Wintersemesters 1997/98 wird etwa Mitte Juli 1997 erscheinen.

 

10. Sonstiges:

 

╓ffnungszeiten des Studentensekretariats: Montag 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Telefonisch ist das Studentensekretariat erreichbar, Montag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
ZustΣndigkeit bei Rⁿckfragen: A - Ek Tel. 07071 / 2976867
E l- Hq Tel. 07071 / 2977721
Hr - Maq Tel. 07071 / 2976446
Mar-R Tel. 07071 / 2974205
Sa-Ve Tel. 07071 / 2977725
Vi - Z Tel. 07071./ 2972519

Telefonische Auskⁿnfte ⁿber den Eingang von Bewerbungen werden nicht erteilt. Soll der Eingang der Bewerbung vom Studentensekretariat bestΣtigt werden, so fⁿgen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine adressierte und frankierte Rⁿckantwortkarte bei.

 

Gebⁿhren und BeitrΣge

Fⁿr soziale Leistungen des Studentenwerks Tⁿbingen -A÷R- wird von jedem Studierenden ein Semesterbeitrag in H÷he von 85,-- DM erhoben. Fⁿr die Immatrikulation wird voraussichtlich ein Betrag von 100,- DM erhoben.

Das Merkblatt fⁿr das Sommersemester 1998 mit Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen kann ab Ende November 1997 bei der Studentenabteilung angefordert werden.

Vor diesem Termin liegen keine Unterlagen aus.

Das Merkblatt dient lediglich zur Information. Bis zum Vergabeverfahren k÷nnen noch ─nderungen eintreten.

 

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