Termine: |
Bewerbung: bis 15. Juli 1997 Beginn der Vorlesungen: 13. Oktober 1997 Ende der Vorlesungen: 14. Februar 1998 |
Immatrikulationsfrist: | wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben |
Sehr geehrte(r) Bewerber(in)
Sie erhalten hiermit das angeforderte Bewerbungsformular fⁿr deutsche Studienbewerber mit der Bitte, alle darin gestellten Fragen sorgfΣltig zu beantworten und dabei die Hinweise, die in diesem Merkblatt und dem beiliegenden Bewerbungsformular gegeben sind, zu beachten. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist den Rat der Mitarbeiter(innen) des Studentensekretariats in Anspruch, wenn Sie irgendwelche Zweifel haben, denn unvollstΣndig oder offensichtlich fehlerhaft ausgefⁿllte Bewerbungsformulare erfordern zeitraubende Rⁿckfragen. Dabei mu▀ die UniversitΣt im Interesse des Fortgangs des Bewerbungsverfahrens kurze Fristen setzen, deren VersΣumnis zum Ausschlu▀ vom Verfahren fⁿhrt, auch wenn das VersΣumnis unverschuldet ist. Sorgen Sie daher bitte fⁿr jederzeitige Erreichbarkeit. Es empfiehlt sich, wΣhrend der Bewerbungszeit lΣngere Abwesenheit vom Wohnort zu vermeiden.
(Hochschulortwechsler und Quereinsteiger)
"StudienanfΣnger" im Sinne des Zulassungsverfahrens ist jeder, die fⁿr den betreffenden Studiengang noch nicht an einer deutschen UniversitΣt immatrikuliert ist. Bewerber fⁿr StudienplΣtze in h÷heren Fachsemestern k÷nnen sein:
Bewerber nach a) haben Vorrang vor Bewerbern nach b) und c) .
Bewerber nach b) haben Vorrang vor Bewerbern nach c) .
Die vorstehende Rangfolge hat nur Bedeutung bei ZulassungsbeschrΣnkungen fⁿr h÷here Semester. Fachwechsler mⁿssen sich fⁿr das neue Studienfach in der Regel als StudienanfΣnger bewerben. Die Ausnahmen sind eng begrenzt; zu ihnen geh÷rt im oben geschilderten Umfang der Quereinstieg.
Hochschulwechslern wird dringend geraten, sich vor der Bewerbung mit den Fachstudienberatern der UniversitΣt in Verbindung zu setzen (Studienaufbau, erforderliche Scheine, Lehrangebot im Bewerbungssemester).
Anrechnung von Vorstudienzeiten: Studienzeiten, die im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes verbracht wurden, sind grundsΣtzlich voll anzurechnen. Andere Studienzeiten an Hochschulen sind ganz oder teilweise anzurechnen, soweit ein gleichwertiges und fⁿr den Studiengang f÷rderliches Studium vorliegt. ▄ber die Anrechnung entscheidet bei StudiengΣngen, die mit einer Hochschulprⁿfung abgeschlossen werden, der Prⁿfungsausschu▀, bei staatlichen und kirchlichen Prⁿfungen das zustΣndige Prⁿfungsamt. Es wird gebeten, die entsprechenden Anrechnungsbescheinigungen rechtzeitig zu beantragen, damit sie mit den Bewerbungsunterlagen, spΣtestens aber bei der Immatrikulation, vorgelegt werden k÷nnen. Ausnahme: Im Studiengang Sportwissenschaft/Diplom mu▀ der Anrechnungsbescheid zusammen mit der Bewerbung eingereicht werden.
Nachweis von Zwischenprⁿfungen: Bei Bewerbungen in das fⁿnfte oder ein h÷heres Semester ist der Nachweis von Zwischen- oder Vordiplomsprⁿfungen vorgeschrieben. Die Anerkennung ist bei dem zustΣndigen Prⁿfungsausschu▀ der UniversitΣt zu beantragen. Falls die Ablegung der Prⁿfung noch nicht nachgewiesen werden kann, hat sich der Bewerber zum nΣchsten Prⁿfungstermin anzumelden!
ZustΣndige Stelle fⁿr die Bewerbung: StudienanfΣnger richten Ihre Bewerbung fⁿr die im ZVS-Info genannten StudiengΣnge an die Zentralstelle fⁿr die Vergabe von StudienplΣtzen (ZVS) Postfach 8000, D-44128 Dortmund, fⁿr alle anderen StudiengΣnge an das Studentensekretariat der UniversitΣt. Fⁿr Bewerber bei der UniversitΣt ist der vorgeschriebene Antragsvordruck zu verwenden. Eine Zulassung kann u. a. auch wegen nicht formgerechter Bewerbung versagt werden.
fⁿr das Wintersemester am 15 . Juli, fⁿr das Sommersemester am 15. Januar |
Diese Fristen gelten auch fⁿr AntrΣge, mit denen ein Anspruch auf Zulassung au▀erhalb der festgesetzten Zulassungszahl geltend gemacht wird.
Bei HΣrtefallantrΣgen ist fⁿr StudienanfΣnger ein besonderes Formular zu verwenden, das im Studentensekretariat erhΣltlich ist.
Bei Bewerbern, die wegen Ableistung des Grundwehr- bzw. Zivildienstes, anderer Dienstpflichten,oder der Pflege und Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedⁿrftigen sonstigen Angeh÷rigen bis zur Dauer von drei Jahren bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorweg ausgewΣhlt werden k÷nnen, ist eine Bescheinigung ⁿber die Dauer der Dienstzeit bzw. Atteste und geeignete Bescheinigungen, die den Pflege- oder Betreuungsfall belegen, erforderlich. ZusΣtzlich mu▀ der Nachweis der Zulassung bei oder nach Beginn des Dienstes bzw. des Pflege- oder Betreuungsfalles erbracht werden.
Stellt ein Bewerber mehrere ZulassungsantrΣge, wird nur ⁿber den letzten fristgerecht, eingegangenen Zulassungsantrag entschieden!
Bewerbern/Bewerberinnen mu▀ die Immatrikulation versagt werden, wenn er/sie einen Studiengang im dritten oder h÷heren Fachsemester wechseln will und nicht der schriftliche Nachweis ⁿber eine auf dem angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung vorgelegt wird ( º 86 Abs. 1 Ziff. 5 UniversitΣtsgesetz).
(siehe Anlage)
Die Wahl von Haupt- und NebenfΣchern richtet sich nach dem Abschlu▀ des gewΣhlten Studienganges. Dabei gilt folgendes:
(siehe Anlage)
Bewerber fⁿr StudiengΣnge oder Studiengangkombinationen, fⁿr die Zulassungszahlen nicht festgesetzt sind, werden von den Rechtsvorschriften ⁿber ein Zweitstudium nicht erfa▀t. Dies gilt auch fⁿr zulassungsbeschrΣnkte StudiengΣnge, in denen die ZVS ein Verteilungsverfahren durchfⁿhrt.
Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule (auch PΣdagogische Hochschule und Fachhochschule) im Geltungsbereich des Staatsvertrages erfolgreich abgeschlossen haben, k÷nnen in StudiengΣngen, fⁿr die Zulassungszahlen festgesetzt sind, nur im Rahmen der Quoten fⁿr Zweitstudienbewerber ausgewΣhlt werden.
WΣhlt ein Bewerber in seinem Hauptantrag (Studiengang 1. Wahl) einen Studiengang/Studienkombination, fⁿr den/die Zulassungszahlen festgesetzt sind, kann er einen oder zwei HilfsantrΣge stellen, in denen er wⁿnscht, ersatzweise zugelassen zu werden. Handelt es sich dabei allerdings um einen Studiengang/Studienkombination, fⁿr den/die ebenfalls Zulassungszahlen festgesetzt sind, kommt der Hilfsantrag erst zum Tragen, wenn alle HauptantrΣge aus diesem Studiengang zugelassen sind und noch freie PlΣtze zur Verfⁿgung stehen.
Die Zulassung zu einem Studiengang mu▀ u.a. versagt werden, wenn der Studienbewerber in einem Dienst-, Arbeits- oder AusbildungsverhΣltnis steht, sonst beruflich tΣtig ist oder gleichzeitig zu einem anderen Studiengang zugelassen werden will, es sei denn, da▀ er nachweist, da▀ er zeitlich die M÷glichkeit hat, sich dem Studium uneingeschrΣnkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen (Praktika, Seminare einschl. Vorlesungen) zu besuchen. Bei einem Parallelstudium hat der Bewerber au▀erdem aufgrund bisheriger Studienleistungen nachzuweisen, da▀ er befΣhigt ist, die ParallelstudiengΣnge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich zu beenden. Dieser Nachweis ist in der Regel nicht erbracht, wenn die bisherigen Studienleistungen nicht mit mindestens der Note "gut" bewertet sind ( º 86 Abs. 1 Nr, 4 UniversitΣtsgesetz). Die vorstehende Rechtsvorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn die Bewerbung fⁿr einen Parallel- Studiengang erfolgt, fⁿr den keine Zulassungszahlen festgesetzt sind. Fⁿr ein Parallelstudium ist die schriftlichen Zustimmung beider FakultΣten erforderlich.
Der Nachweis ⁿber die zeitliche M÷glichkeit, sich dem Studium uneingeschrΣnkt widmen zu k÷nnen, kann durch die Vorlage von StudienplΣnen ⁿber die belegten Vorlesungen in beiden StudiengΣngen erbracht werden.
Es wird dringend empfohlen, da▀ sich Bewerber fⁿr StudiengΣnge mit dem Abschlu▀ziel Lehramt und Magister rechtzeitig nach den zulΣssigen FΣcherverbindungen erkundigen. Zum Studium mit dem Abschlu▀ziel "Magister" (geisteswissenschaftliche FΣcher) sind entweder zwei HauptfΣcher oder ein Hauptfach und zwei NebenfΣcher zu kombinieren. Hierbei gelten jedoch fⁿr bestimmte FΣcherkombinationen Sonderbestimmungen nach Ma▀gabe der geltenden Prⁿfungsordnung. Zum Studium mit dem Abschlu▀ "Lehramt an Gymnasien" sind nach der am 15.12.1977 in Kraft getretenen Verordnung ⁿber die Wissenschaftliche Prⁿfung fⁿr das Lehramt an Gymnasien vom 2.12.1977 (Ges.Bl. 1978 S.1) in der geltenden Fassung zwei HauptfΣcher zu kombinieren ( º Abs. 2 a.a.O.). Fⁿr Bewerber, die in Baden-Wⁿrttemberg zum Vorbereitungsdienst fⁿr das Lehramt an Gymnasien oder im BeamtenverhΣltnis in den ÷ffentlichen Schuldienst eingestellt werden wollen, gelten bei der FΣcherwahl Sondervorschriften ( ºAbs. 4 a.a.O.)
- Wohnheimdorf WaldhΣuser-Ost 8. Wohnheim MⁿhlbachΣcker 15. Auf dem Sand 11
- Wohnheim Georg-Fahrbach-Haus 9. Wohnheim Amselweg 32 u. 34 16. Wohnheim Ludwigstr. 15
- Wohnheim Hegelstra▀e 10. Wohnheim Stauffenbergstr. 30 17. Wohnheim Pfleghof
- Wohnheim Schellingstr.6 11. Wohnheim Wilhelmstr. 30/1 18. Wohnheim Geissweg 15-23
- Wohnheim Haus Schimpf 12. Wohnanlage Eugenstr. 55 u. 57 19. Wohnheim Hauffstr. 23
- Wohnheim Neuhalde 13. Wohnheim Reutlinger Str. 90-92
- Wohnheim Hartmeyerstr. 2 14. Wohnheim Mⁿnzgasse 7
Die private Zimmer- und Wohnungsvermittlung des Studentenwerks A÷R befindet sich in der Wilhelmstr. 13, Tel. 07071/2973871
Die Verwaltung fⁿr alle Wohnheime des Studentenwerks befindet sich im Studentendorf, Fichtenweg 5 (Gemeinschaftszentrum), Tel. 9697 Sprechstunden: Mo, Mi, Fr 9.30 - 11.30 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr.
Bewerbungen um Aufnahme in die Wohnheime sind bei der Wohnheimverwaltung des Studentenwerks einzureichen.
Allianz-Wohnheim Poststr. 7, Tel. 8 24 89 |
Carlo-Sonnenschein-Haus, Schickhardtstr. 9, Tel. 3 28 20 |
Wohnheim
Christian-Laupp-Str. 4 Tel- 7 83 12 |
Allianz-Wohnheim II | Rechberg-Haus |
Professor-Rebel-Haus (nur fⁿr verheiratete Studenten/innen) Fichtenweg 6, Tel6 57 87 |
Wohnheim Annette Kade Mohlstr. 44, Tel 2 36 24 |
Karl-Heim-Haus Herrenberger Str. 22, Tel.4 56 16 |
Albrecht-Bengel-Haus (nur fⁿr evang. Theologen) Ludwig-Krapf.Str. 5, Tel 7 00 50 |
Wohnheim Geigerle, Charlottenstr. 8, Tel. 2 36 24 |
Johann-Gottlieb-Fichte Haus, Herrenberger Str. 40, Tel.4 91 27 |
Studentinnen-Wohnheim, Rheinlandstr. 20, Tel. 4 59 23 |
Wohnheim Mⁿnzgasse 13, Tel. 2 36 24 |
Adolf-Schlatter-Haus, ╓sterbergstr. 2, Tel. 5 10 72 |
Edith-Stein-Haus (fⁿr
Studentinnen) G÷sstr. 55, Tel. 4 16 58 |
Wohnheim. Windfeldstr. 25 Tel. 2 36 24 |
Wohnheim
KassenΣrztl.Vereinigung Hechinger Str. 14, Tel 3 17 57 |
Carlo-Steeb-Heim, Hechinger Str. 43, Tel. 3 30 96 |
╓ffnungszeiten des Studentensekretariats: |
Montag 13.00 Uhr bis 15.30
Uhr Dienstag bis Freitag 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr |
Telefonisch ist das Studentensekretariat erreichbar, |
Montag von 10.00 Uhr bis
11.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
ZustΣndigkeit bei Rⁿckfragen: |
A - Ek Tel. 07071 / 2976867 E l- Hq Tel. 07071 / 2977721 Hr - Maq Tel. 07071 / 2976446 Mar-R Tel. 07071 / 2974205 Sa-Ve Tel. 07071 / 2977725 Vi - Z Tel. 07071./ 2972519 |
Telefonische Auskⁿnfte ⁿber den Eingang von Bewerbungen werden nicht erteilt. Soll der Eingang der Bewerbung vom Studentensekretariat bestΣtigt werden, so fⁿgen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine adressierte und frankierte Rⁿckantwortkarte bei.
Fⁿr soziale Leistungen des Studentenwerks Tⁿbingen -A÷R- wird von jedem Studierenden ein Semesterbeitrag in H÷he von 85,-- DM erhoben. Fⁿr die Immatrikulation wird voraussichtlich ein Betrag von 100,- DM erhoben.
Das Merkblatt fⁿr das Sommersemester 1998 mit Anmelde- bzw. Bewerbungsunterlagen kann ab Ende November 1997 bei der Studentenabteilung angefordert werden.
Vor diesem Termin liegen keine Unterlagen aus.
Das Merkblatt dient lediglich zur Information. Bis zum Vergabeverfahren k÷nnen noch ─nderungen eintreten.